Mögliche Haftung bei unzureichender Baumpflege:
Baumkontrollen nach FLL-Richtlinien
Gemäß § 1319 ABGB besteht eine gesetzliche Haftung für Schäden, die durch herunterfallende Äste oder umstürzende Bäume verursacht werden. Diese Haftung entfällt dann, wenn der Eigentümer nachweisen kann, dass eine regelmäßige Überprüfung durch einen qualifizierten Baumkontrolleur stattgefunden hat!
Unser erfolgreich erworbenes FLL-Zertifikat „Baumkontrolleur“ ermöglicht es uns, die regelmäßige Kontrolle Ihrer Bäume zu übernehmen. Außerdem darf unser Meisterbetrieb Ihnen laut ÖNORM L1122 und FLL-Richtlinien zusätzlich noch folgende Leistungen anbieten:
- Baumkatastererstellung
- Baumkontrollen
- Maßnahmenplanerstellung
- Durchführen der Maßnahmen, um Bäume verkehrssicher zu halten
- Fachgerechter Einbau von Kronensicherungen
Innere Schäden werden durch Bohrwiderstandsmessung mit Resistographen festgestellt
Wir setzen uns nicht nur mit der äußerlichen Unvollkommenheit Ihrer Bäume auseinander, sondern prüfen auch die innere. Mithilfe eines Resistographen führen wir eingehende Baumuntersuchungen durch, um innere Schäden an Bäumen zu erkennen, welche lokal von außen oftmals nicht zu erkennen sind. Die Kontrolle durch die Bohrwiderstandsmessung hilft uns, scheinbar gefährliche Bäume von tatsächlich gefährlichen Bäumen zu unterscheiden, um Sach- sowie Personenschäden vorzubeugen.
Haben Sie Fragen zur Bohrwiderstandsmessung oder der Baumkontrolle? Kontaktieren Sie unseren Betrieb in Kirchbach! Neben der Baumpflege und der Bohrwiderstandsmessung führen wir auch die Baumabtragung, die Gartengestaltung und die Gartenpflege für Sie durch!